BG und BRG Hollabrunn

Elternverein

Der Elternverein unterliegt dem Vereinsgesetz und „funktioniert“ und arbeitet gemäß seinen eigenen Statuten. Darin beschrieben sind unter anderem der Vereinszweck, woher die finanziellen Mittel kommen, wie und wofür diese eingesetzt werden sollen usw.
Zusätzlich gilt (auch für die Eltern) das Schulunterrichtsgesetz (SchUG). Darin ist festgelegt, dass an unserer Schule zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft ein Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) zu bilden ist. Der SGA setzt sich aus drei Eltern-, drei Lehrer- und drei Schülervertreter zusammen. Der SGA kümmert sich um und beschließt jene Angelegenheiten, die die gesamte Schule betreffen (div. Termine, die Hausordnung, verschiedene Schulveranstaltungen usw.)
Die nachfolgende Grafik soll ihnen einen Überblick über die verschiedenen Gremien des Elternvereins geben:

Die Hauptversammlung ist das größte Gremium des Elternvereins und findet mindestens 1x im Schuljahr (üblicherweise im Oktober) statt. Alle ordentlichen Mitglieder sind teilnahmeberechtigt. Jede Familie (unabhängig der Anzahl der Kinder an der Schule) hat eine Stimme und ist aktiv und passiv wahlberechtigt.
Der Elternvereinsleitkreis ist das „Leitungsorgan“ des Vereins. Die Mitglieder werden von der Hauptversammlung jährlich gewählt. Den Vorsitz und die Geschäfte des Vereins führt der die Obfrau.
Die Rechnungsprüfer sind das „Kontrollorgan“ des Vereins. Sie werden ebenfalls von der Hauptversammlung jährlich gewählt. Die Rechnungsprüfer kontrollieren neben der ordnungsgemäßen auch die zweckgemäße Verwendung der Vereinsfinanzen.
Die Klassenelternvertreter werden im Zuge eines Elternabends in den ersten und fünften Klassen von den anwesenden Eltern gewählt. Ihre Bestellung dauert im allgemeinen 4 Schuljahre. Sie vertreten „ihre“ Klasse im Elternausschuss und stellen somit das Bindeglied zwischen den Klasseneltern, den Klassenlehrern und dem Elternverein dar. Sie übermitteln Anregungen, Wünsche und Beschwerden „ihrer“ Klasse an die zuständigen Gremien. Klassenelternvertreter sind an einer AHS nicht gesetzlich vorgeschrieben und an unserer Schule daher Teil des Elternvereins.
In den Schulgemeinschaftsausschuss werden auf Vorschlag des Elternvereinsleitkreises von der Hauptversammlung drei Mitglieder entsandt. An unserer Schule sind das üblicherweise die Obfrau, der erste Stellvertreter sowie der Kassier.

Das BG/BRG Hollabrunn ist eine öffentliche Schule und darf grundsätzlich unentgeltlich besucht werden („Schulgeldfreiheit“). Der Bund als Schulerhalter hat all jene Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die für den lehrplangemäßen Schul- bzw. Unterrichtsbetrieb einer Schule erforderlich sind = Lehrmittel.
Das Gesetz sieht jedoch auch vor, dass diverse Arbeitsmittel von den Schülern (bzw. Eltern) aufzubringen sind. In unserer Schule ist es üblich, dass der dafür notwendige Arbeitsmittelbeitrag vom Elternverein verwaltet wird. Für Kopien, Druckkosten und zur Verfügung gestellte Materialien (div. Materialien), die jede Schülerin und jeder Schüler während des Schuljahres in den verschiedenen Unterrichtsgegenständen erhält, wird ein Beitrag von 15 € eingehoben. Diese Kosten sind ein auf Grundlage der Vorjahresausgaben ermittelter Durchschnittswert. Fehlbeträge am Ende des Schuljahres werden vom Elternverein bezahlt, Überschüsse werden ins nächste Schuljahr zu Gunsten des Elternvereins vorgetragen.
Darüberhinausgehende Einrichtungen für Unterrichts- und Ausbildungszwecke sowie sonstige Ergänzungen und Erweiterungen können auf Grund des leider geringen Schulbudgets oftmals nicht oder nur sehr bedingt finanziert werden. Um zu kontinuierlichen Verbesserungen in, um und für die Schule etwas beitragen zu können laden wir sie ein, mit ihrem freiwilligen Mitgliedsbeitrag pro Familie in der Höhe von 20,-- € für dieses Schuljahr Mitglied im Elternverein zu werden. Helfen sie mit, unsere geplanten Projekte wahr werden zu lassen. Vielen Dank schon im Voraus für ihre tatkräftige und auch finanzielle Unterstützung.

In jedem Fall wird das Geld im Sinne aller Schüler und Schülerinnen und für die Schule verwendet und kommt somit auch ihrem Kind zu Gute!

Wir freuen wir uns darauf, sie bald als Mitglied im Elternverein begrüßen zu dürfenn

In diesem Sinne wünsche ich ihnen ein schönes und erfolgreiches Schuljahr!

Mag. Simone Hagl-Li
Obfrau des Elternvereins am BG/BRG Hollabrunn

E-Mail: elternverein@bghollabrunn.ac.at