Stand: 5. September 2022
1) Schulordnung SCHUG § 43-50 und Verordnung BGBL.373/1974
2) Fernbleiben vom Unterricht Entschuldigungen sind ehestens schriftlich beim KV oder dessen Stellvertreter abzugeben. Voraussehbare Entschuldigungen müssen im Vorhinein gemeldet werden. Befreien kann nur der KV, nicht der Klassenlehrer.
3) Hausschuhe: Das Tragen von Hausschuhen im Schulgebäude ist für alle Schüler verpflichtend (jedenfalls nicht nur Socken, Strümpfe oder barfuss). Die Verwendung von Turnschuhen mit abfärbender Sohle ist nicht gestattet.
4) Wertgegenstände: Um Verlusten und Diebstählen vorzubeugen, dürfen weder Geld noch Wertgegenstände unbeaufsichtigt bleiben. Fahrräder sind abzusperren. Die Schule übernimmt keine Haftung für Verluste. Jeder gemeldete Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.
5) Unterrichts- und Pausenordnung
a) Unterrichtszeiten: 1): 7.55-8.45; 2): 8.45-9.35; 3): 9.50-10.40; 4): 10.40-11.30; 5): 11.40-12.30; 6): 12.30-13.20; 7): 13.20-14.05; 8): 14.05-14.55; 9): 14.55-15.40; 10): 15.40-16.30
b) In Zeiten zwischen dem Unterricht dürfen sich SchülerInnen der 1. u. 2. Klassen in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten aufhalten, wenn sie beaufsichtigt werden. Diese Räume stehen auch den SchülerInnen ab der 3. Klasse unter Umständen unbeaufsichtigt zur Verfügung. Ab 7 Uhr früh dürfen sich die Schüler unbeaufsichtigt auch in den Gangbereichen aufhalten. Die Gangaufsicht beginnt um 7 Uhr 40 (Unterrichtsräume werden aufgesperrt). Vormittagspausen sind von 9 Uhr 35 bis 9 Uhr 50 und von 11 Uhr 30 bis 11 Uhr 40. In allen Pausen bleiben die unteren Fenster geschlossen und die Klassentüren nach Möglichkeit geöffnet. Klassenwanderungen werden unmittelbar nach Pausenende durchgeführt. Ausschließlich zur Überbrückung von Wartezeiten bis zum Nachmittagsunterricht dürfen sich Schüler unbeaufsichtigt in ihren Klassenräumen aufhalten, wenn sie Pkt.5e) der Hausordnung sicherstellen.
Schüler/Innen der Notebook-Klassen dürfen sich auch im Anschluss an den Vormittagsunterricht bis zum Ende der 7. Stunde um 14:05 unbeaufsichtigt im eigenen Klassenraum aufhalten, allerdings ausschließlich zur Nutzung der technischen Infrastruktur im Zusammenhang mit der Unterrichtsarbeit. Das gemeinsame Spielen am Computer ist in der Schule nicht erlaubt. Auch in diesem Fall ist Pkt.5e) einzuhalten, insbesondere haben die Schüler/Innen für das Versperren des Klassenraumes zu sorgen.
c) Jeder Schüler hat seinen zugeordneten Platz im Stammklassenraum und ist für dessen Sauberkeit verantwortlich. Zum Schutz der Tischplatte ist eine Schreibunterlage erforderlich (Ausnahme Notebook-Klassen).
d) Bis zum Eintreffen des Lehrers bleibt die Türe geöffnet und die Schüler befinden sich bei ihren Plätzen. Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer in der Klasse, ist dies von einem Sprecher der Klasse in der Kanzlei zu melden.
e) Die Unterrichtsstunde wird vom Lehrer geschlossen, der dafür zu sorgen hat, dass die Tafel gelöscht wird und Verschmutzungen entfernt werden. Am Ende des Vormittagsunterrichtes sorgt der Lehrer der letzten Stunde auch dafür, dass die Tische gerade gestellt werden, die Sessel auf die Tische gestellt werden und das Klassenzimmer versperrt wird, wenn kein Nachmittagsunterricht stattfindet. Das Reinigungspersonal ist sonst nicht verpflichtet, den Klassenraum zu reinigen.
f) Bei Entfall von Unterrichtsstunden ist dies auf dem Monitor (EG) spätestens bis zur ersten Pause des Vortages angekündigt. Ansonsten werden grundsätzlich Supplierungen eingerichtet.
g) Es besteht auf der gesamten Liegenschaft (Schulgebäude, Hof bzw. Garten) ein absolutes Rauchverbot.
h) Schuleigene audiovisuelle Geräte dürfen nur während des Unterrichts verwendet werden (keinesfalls in den Pausen, in denen der Medienschrank geschlossen bleibt). Mobiltelefone und ähnliche Geräte dürfen in den Pausen und in Freistunden ausschließlich zur kurzen Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigen verwendet werden, nicht aber im Unterricht. Während des Unterrichts ist das Handy lautlos und nicht sichtbar zu verwahren. In den Pausen und in Freistunden ist außerdem die Verwendung von schülereigenen Musikwiedergabegeräten in Zimmerlautstärke erlaubt. Im Allgemeinen untersagt ist hingegen die Verwendung von sonstigen elektrisch betriebenen Geräten.
i) Das Konsumieren von warmen Speisen ist im Buffetraum, im Bereich der Aula und in den Klassenräumen gestattet. Es wird erwartet, dass benutztes Geschirr ins Buffet zurückgebracht und Verpackungen und Müll entsorgt werden.
HR Mag. Jutta Kadletz, Direktorin